War eine Domain vor der Gründung eines Unternehmens, welches Namensrechte geltend macht, registriert, kann sich derjenige, dem die Domain erst nach dem Zeitpunkt der Unternehmensgründung übertragen wurde, auf die Rechte des Voreigentümers der Domain berufen. Die streitgegenständliche Domain war seit 1995 durch ein Drittunternehmen registriert gewesen, bevor im Jahre 2008 die Übertragung auf den Beklagten […]
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