Das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz des Landes Berlin, Paragraph 16 und 38.
Eine archäologische Ausgrabung im Wahnsinn. §§ 16 und 38 des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetze des Landes Berlin besagt § 16 Inanspruchnahme von nicht verantwortlichen und nicht verdächtigen Personen (1) Die Ordnungsbehörden und die Polizei können Maßnahmen auch gegen andere Personen als die nach den §§ 13 oder 14 Verantwortlichen richten, wenn 1. eine gegenwärtige erhebliche Gefahr abzuwehren […]