Wer geblitzt wurde und sich gegen den Bußgeldbescheid wehren möchte, muss die Daten des Messgeräts selbst überprüfen können. Hierzu bedürfe es der „Waffengleichheit“ zwischen Behörde und Bürger, entschied der baden-württembergische VerfGH. Ebenso entschied 2021 bereits der rheinland-pfälzische VerfGH. Die Entscheidung ist ein Segen für Geblitzte und vereinfacht die Verteidigung erheblich. […]
Der Beitrag Einsicht in Messgerät-Daten muss gewährt werden: Verfassungsbeschwerde gegen Blitzer-Bußgeld erfolgreich erschien zuerst auf WBS.LEGAL.