Wenn sich eine Arbeitnehmerin bei ihrem Arbeitgeber für 2 Tage krankmeldet und stattdessen an einer „White Night Ibiza Party“ teilnimmt, ist von einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit auszugehen. Eine fristlose Kündigung kann dann gerechtfertigt sein, so das ArbG Siegburg. Das Arbeitsgericht (ArbG) Siegburg entschied über die fristlose Kündigung einer Pflegeassistentin, die seit […]
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