Das Arbeitsverhältnis eines städtischen Mitarbeiters kann nur dann aufgrund einer Mitgliedschaft in einer konspirativen und rassistischen Vereinigung gekündigt werden, wenn die Mitgliedschaft konkrete Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis hat. Das LAG Hamm hat daher ein Urteil des ArbG Bochum bestätigt. Die bloße Mitgliedschaft in der Vereinigung „Hammerskins“ und die Drucksituation aus […]
Der Beitrag Kündigung eines städtischen Mitarbeiters: Hammerskins-Mitglied gekündigt – zu Recht? erschien zuerst auf WBS.LEGAL.