Das Versenden von Werbe-Emails ist auch dann nicht erlaubt, wenn eine Einwilligung zwar vorliegt, die Mails aber in kürzerer Frequenz gesendet werden, als von der Einwilligung gedeckt. Das Kammergericht (KG) Berlin hat entschieden, dass es nicht mehr von einer Einwilligung gedeckt ist, wenn die Werbe-Mails in kürzerer Frequenz versendet werden […]
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