In Bordellen gibt es keinen Unterschied zwischen privaten und nicht-privaten Räumlichkeiten. Dies sehe bereits die Gewerbeordnung so vor urteilte das VG Neustadt, weshalb auch das Ordnungsamt zur Überwachung gewerblicher Vorschriften alle Räumlichkeiten betreten dürfe. Das Verwaltungsgericht (VG) Neustadt an der Weinstraße wies die Klage von Betreiberinnen eines Bordells gegen die […]
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