Das BAG stärkt die Rechte von weiblichen Mitarbeiterinnen und stellt klar: Verhandlungsgeschick darf nicht zur Begründung von Lohnunterschieden herangezogen werden. Alles andere ist Diskriminierung. Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen in gleicher Position sind nicht durch ein vermeintlich besseres Verhandlungsgeschick zu begründen. Frauen haben gegenüber ihren männlichen Kollegen auch dann einen […]
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