Auch der Weg, um sich während der Arbeit einen Kaffee zu holen, ist betrieblich veranlasst und deshalb von der gesetzlichen Unfallversicherung umfasst, so das LSG Hessen. Der Versicherungsschutz endet nicht mit Betreten der betrieblichen Kantine, da auch dieser Bereich zum Verantwortungsbereich des Arbeitgebers gehört. Arbeitnehmer sind gesetzlich unfallversichert, solange sie […]
Der Beitrag Gesetzliche Unfallversicherung muss zahlen: Verletzung beim Kaffeeholen ist Arbeitsunfall erschien zuerst auf WBS.LEGAL.