Nach einer EU-Verordnung muss auf Verpackungen, die einzeln verpackte Lebensmittel enthalten, die enthaltene Stückzahl angegeben werden. Die Klage eines Süßwarenherstellers, ihre Produkte unterfielen dieser Vorschrift nicht, wies das BVerwG als unbegründet zurück. Bei Lebensmitteln wie z.B. bei Bonbons wie „Nimm2“, die in einer größeren Verpackung jeweils nochmals einzeln verpackt sind, […]
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