1. Facebook muss Nutzungsbedingungen anpassen (zeit.de) Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat vor dem Landgericht Berlin einen kurzfristigen Erfolg gegen Facebook erzielt: Die Voreinstellungen zur Privatsphäre müssen angepasst werden, ein Klarnamenzwang sei nicht statthaft. Insgesamt beanstandeten die Richter acht Klauseln in den Nutzungsbedingungen. Beide Parteien haben Berufung gegen das Urteil eingelegt. 2. Nach Chaos-Tagen um GroKo […]