Der Dienstherr ist verpflichtet, bei Bekanntwerden wiederholter morgendlicher Verspätungen zunächst dem Verhältnismäßigkeitsgebot entsprechend durch disziplinare Maßnahmen zeitnah auf den Beamten einzuwirken. Das hat das BVerwG in Leipzig entschieden. In dem Zeitraum von 2014 bis 2018 hat ein Oberregierungsrat der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) insgesamt 1.614 Fehlstunden angesammelt. Bereits 2015 erlangte […]
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