Eine Arbeitnehmerin steht nicht als Beschäftigte unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn sie bei einem sogenannten Firmenlauf stürzt und sich dabei verletzt. Dies hat das LSG Berlin Brandenburg geurteilt. Eine 45-Jährige Frau hatte im Mai 2019 gemeinsam mit anderen Mitarbeitenden ihres Unternehmens am Berliner Firmenlauf im Tiergarten teilgenommen. Das […]
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