Eine Facebook Nutzerin hat keinen Anspruch auf Reaktivierung ihres Kontos, wenn dieses zuvor wegen eines Verstoßes gegen die Standards der Plattform gesperrt worden war. Auch hat sie es hinzunehmen, private Kontakte auf Facebook bis zum Abschluss eines etwaigen Hauptsachenverfahrens nicht pflegen zu können. Dass beschloss nun das OLG Frankfurt am […]
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