Springer ohne Presse
Von der Absurdität deutschen Rechts. Die Verwaltungsgerichte halten stur und unbelehrbar daran fest, dass man Presse nur sein könne, wenn man auf Papier druckt oder ein anderes körperliches Verfielfältigungsstück herausgibt, etwa CDROM. Es ist nicht einfach, heute noch einen Computer mit CDROM-Laufwerk zu kaufen, aber die Juristen stehen ja auch voll auf Fax. t-online schrieb […]

