Laut OLG Dresden können juristische Personen keine Unterlassungsansprüche nach der DSGVO geltend machen. Der Anwendungsbereich sei nur für natürliche Personen eröffnet. Anders sah das jedoch das LG Hamburg in einer Entscheidung von 2020. Juristische Personen können nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden keine Unterlassungsansprüche nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) […]
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