Die neue PAngV stellt neue Verpflichtungen zur Werbung mit Streichpreisen auf. So muss der durchgestrichene Preis innerhalb der letzten 30 Tage tatsächlich verlangt worden sein. Darüber hinausgehende Informationspflichten verlange die neue Vorschrift hingegen nicht, so das OLG Hamburg. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hat eine nach Änderungen der Preisangabenverordnung (PAngV) aufgeworfene […]
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