Ein Vereinsmitglied eines Yoga-Zentrums, welches dort über Jahre hinweg in einer 42-Stunden-Woche Dienste verrichtete, hat einen Anspruch auf Mindestlohn. Die Einordnung des Zentrums als Religionsgemeinschaft, der einem Arbeitnehmerstatus entgegenstehe, liege laut BAG nicht vor. Eine Volljuristin war ungefähr acht Jahre in einem Yoga-Ashram tätig. Ein Ashram ist eine meist spirituelle […]
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