In Eierlikör steckt Ei, soviel ist sicher. Deshalb darf der niedersächsische Hersteller Nordik seinen Eierlikör auch mit „Ei, Ei, Ei, Ei, Ei“ bewerben, denn die Wiederholung bestärke lediglich die Information der Kernzutat “Ei”. Das die Entscheidung des OLG Düsseldorfs Verpoorten als Kläger nicht schmecken wird, dürfte ebenfalls eiklar sein. Der […]
Der Beitrag Verpoorten unterliegt Eierlikör-Streit: “Ei, Ei, Ei, Ei, Ei“ bestärkt nur die Zutat “Ei” erschien zuerst auf WBS.LEGAL.

