„Stay wild – stay free“: Dieses Motto half den Mitarbeitern des Lieferdienstes Gorillas jedenfalls nicht weiter. Aufgrund ihrer Teilnahme an einem „wilden“ Streik wurden sie fristlos gekündigt. Solche nicht gewerkschaftlich organisierten Streiks stellen nach einem Urteil des LAG Berlin-Brandenburg eine erhebliche arbeitsrechtliche Pflichtverletzung dar und sind grundrechtlich nicht geschützt. Anfang […]
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