Telegram soll gegen die Vorgaben des NetzDG verstoßen und seinen Nutzern kein ausreichendes Beschwerdeverfahren bereitgestellt haben. Nun droht das BfJ mit einem Bußgeld in Millionenhöhe. Das Unternehmen selbst bestreitet allerdings, überhaupt ein soziales Netzwerk zu sein. Wie der Gerichtssprecher des Amtsgerichts (AG) Bonn nun mitteilte, wird sich das Gericht mit […]
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