Im September 2020 hatte die Süddeutsche Zeitung im Rahmen ihrer Berichterstattung über den Cum-Ex-Skandal zum Teil wörtlich aus Tagebüchern eines in den Skandal verwickelten Miteigentümers der Hamburger Warburg Bank zitiert. Über die Zulässigkeit hat entscheidet nun der BGH. In einem Bericht mit dem Titel „Notizen aus der feinen Gesellschaft“ hatte […]
Der Beitrag BGH zu “Cum-Ex”-Berichterstattung: Durfte die Süddeutsche Zeitung aus Tagebüchern zitieren? erschien zuerst auf WBS.LEGAL.

