Ein Online-Möbelhändler beantragte, die Mitarbeiter seines Kundendienstes auch an Sonn- und Feiertagen von Deutschland aus arbeiten zu lassen. Nachdem der Antrag abgelehnt wurde, reichte das Unternehmen Klage vor dem VG Berlin ein – ohne Erfolg. Denn auch das Gericht untersagte nun die Arbeit an Sonn- und Feiertagen. Das Verwaltungsgericht (VG) […]
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