Das LG Berlin hat die Facebook-Klarnamenpflicht sowie weitere Klauseln des sozialen Netzwerks gekippt. Die Nutzer würden nicht ausreichend über die kommerzielle Verwendung der persönlichen Daten informiert, daher seien entsprechende vorformulierte Einwilligungen unwirksam. Auch Facebooks Voreinstellungen seien rechtswidrig. Rechtsanwalt Christian Solmecke, Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE, schätzt ein, welche Konsequenzen das Urteil haben könnte. […]
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