Erfurt (dpo) - Arbeitgeber sind verpflichtet, Online-Bewerbungen nach Ablauf des Bewerbungsprozesses vollständig an den Bewerber zurückzuschicken. Das geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt hervor.
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Erfurt (dpo) - Arbeitgeber sind verpflichtet, Online-Bewerbungen nach Ablauf des Bewerbungsprozesses vollständig an den Bewerber zurückzuschicken. Das geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt hervor.