In einem mit Spannung erwarteten Urteil zum Recht auf Vergessenwerden nach Artikel 17 DSGVO ist der BGH nun den EuGH-Vorgaben gefolgt – und das macht es Betroffenen nicht leicht. Wenn über sie negative Berichte im Internet stehen, muss Google die Links zu diesen nur löschen, wenn sie die offensichtliche Unrichtigkeit […]
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