Wer mittels einer Drohne Aufnahmen von urheberrechtlich geschützten Kunstwerken macht, kann sich nicht auf die Panoramafreiheit berufen. Das stellte nun das OLG Hamm in der Streitigkeit zwischen einer Verwertungsgesellschaft und einem Verlag klar. Da es bisher an einer höchstrichterlichen Rechtsprechung zu Bewertung dieser Frage fehlt, hat der Senat eine Revision […]
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