Wegen des Vertriebs spezieller „Front-Kits“ hatte der Hersteller des limitierten Ferrari-Modells „Ferrari FXX-K“ vor einiger Zeit gegen einen Hersteller von „Tuning-Bausätzen“ geklagt. Seiner Ansicht nach verletzen die sehr „ähnlichen“ Bausätze ein zu seinen Gunsten bestehendes, nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster. In der ersten Instanz war die Klägerin gescheitert. Auch das OLG Düsseldorf wies nun […]
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