Reisezeiten mit der Bahn, die im Zusammenhang mit der Überführung von neuen Nutzfahrzeugen anfallen, sind Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes. Dies entschied jetzt das VG Lüneburg. Entscheidend sei, ob der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zur Verfügung steht und seine Tätigkeit ausübt, denn dann sei der Arbeitnehmer in seiner Freiheit beschränkt selbst […]
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