Wie aus den Schlussanträgen einer Generalanwältin des EuGH hervorgeht, können die Mitgliedstaaten die Abgeltung nicht genommenen bezahlten Jahresurlaubs am Ende des Arbeitsverhältnisses beschränken. Die Mitgliedsstaaten dürften Voraussetzungen festlegen, um die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen und sicherzustellen, dass der Jahresurlaub tatsächlich genommen wird. Sofern diese Voraussetzungen erfüllt seien, stehe auch […]
Der Beitrag EuGH-Generalanwältin: Zulässige Beschränkung der finanziellen Vergütung von nicht genommenem Urlaub erschien zuerst auf WBS.LEGAL.