Der Albtraum eines jeden Reisenden: Der Flieger ist zu spät! Immerhin: Ab einer Verspätung von drei Stunden steht den Fluggästen nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung in den meisten Fällen eine Entschädigung zu. Ob diese Entschädigung aber auch dann gilt, wenn die Reise in einem EU-Land startete, die Verspätung aber einen Anschlussflug außerhalb der […]
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