Ordner, die für Sicherheitsunternehmen im Fußballstation oder bei Musikfestivals mit „Engagementverträgen“ arbeiten, sind regelmäßig keine selbstständigen Unternehmer, sondern unterliegen als abhängig Beschäftigte der Sozialversicherungspflicht. Dies gelte laut dem LSG Sachsen-Anhalt vor allem dann, wenn die Ordner kein eigenes Unternehmerrisiko tragen und keinen Einfluss auf die Verdiensthöhe haben. Geklagt hatte […]
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