Pappaufsteller mit den Gesichtern der Lieblings-Boyband – das war die Geschäftsidee einer Rechtsanwaltsangestellten aus Hessen. Hierfür beauftragte sie ein auf das Bedrucken von Textilien spezialisiertes Unternehmen. Was sie dabei nicht bedachte, waren die urheberrechtlichen Problematiken, die damit einhergehen. Das OLG Frankfurt am Main äußerte sich nun zu den jeweiligen Pflichten […]
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