Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verpflichtet Unternehmen ihre Beschäftigten gleich zu behandeln, sofern kein sachlicher Grund eine Ungleichbehandlung rechtfertigt. Das BAG stellte nun klar, dass dieser Grundsatz auch bei der Zahlung von Bonuszahlungen anwendbar sei. Selbst eine Zahlung an eine nur kleine Gruppe von Beschäftigten, könne somit einen Anspruch vieler Nichtbedachter auslösen. […]
Der Beitrag BAG zum arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz: Gleiche Bonuszahlung für alle? erschien zuerst auf WBS.LEGAL.