Die 50+1-Regel wurde 1999 eingeführt, um einerseits den Vereinen der ersten und zweiten Bundesliga neue Finanzierungsmöglichkeiten zu eröffnen und andererseits den Einfluss von Investoren zu begrenzen und den vereinsgeprägten Charakter zu erhalten. Jetzt hat das Bundeskartellamt auf Initiative des DFL hin eine Bewertung hinsichtlich einer Satzungsänderung vorgenommen. Die 50+1-Regel ist […]
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