Der Arbeitgeber hat dem Betriebsrat für die laufende Geschäftsführung im erforderlichen Umfang Sachmittel sowie Informations- und Kommunikationstechnik zur Verfügung zu stellen. Auch wenn dies im BetrVG geregelt ist, stellen sich Arbeitgeber immer wieder quer. So absurd es klingt: Das ArbG Köln hatte Anfang dieses Jahres über die Frage zu entscheiden, […]
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