Kabelbetreiber Unitymedia NRW darf die Router, die das Unternehmen den Kunden stellt, für den Aufbau eines flächendeckenden WLAN-Netzes mittels eines zweiten WLAN-Signals („WifiSpots“) nutzen. Eine ausdrückliche Zustimmung der Kunden („Opt in“) ist hierfür nicht erforderlich, entschied das OLG Köln. Die Revision wurde zugelassen. Die Verbraucherzentrale NRW und der Kabelbetreiber Unitymedia führten vor dem Oberlandesgericht (OLG) […]
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