Ein Kommissaranwärter hatte vor seiner Ernennung zum Polizeibeamten rassistische und antisemitische Nachrichten in einer Chat-Gruppe verbreitet. Sein Arbeitgeber, das Polizeipräsidium Duisburg, erlangte später Kenntnis von den Nachrichten und entließ ihn aus dem Beamtenverhältnis. Ein solches Verhalten wecke Zweifel an der persönlichen Eignung des Mannes für den Polizeivollzugsdienst. Die Entlassung sei […]
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