Das BVerwG hat entschieden, dass Social-Media-Kanäle einer Behörde grundsätzlich der Mitbestimmung des Personalrats unterliegen können. Maßgeblich sei zwar immer der konkrete Einzelfall – die Leipziger Richter gaben in den beiden jetzt veröffentlichten Entscheidungen jedoch Hinweise darauf, wann ein solches Mitbestimmungsrecht besteht. Entscheidend sei, ob eine Überwachung der Beschäftigten möglich sei. […]
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