Den Flug verpasst oder aus anderen Gründen nicht angetreten – das kommt vor. Neu ist, dass man nun auch einen Anspruch auf Erstattung der Kosten hat, die die Fluggesellschaft dadurch erspart hat, dass man den Flug nicht angetreten hat. Und zwar auch dann, wenn diese nicht im Flugpreis einkalkuliert waren. […]
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