YouTube haftet für fremde Urheberrechtsverletzungen nur, wenn der Rechteinhaber die Online-Plattform klar und eindeutig auf den Rechtsverstoß hingewiesen hat. Ist der Hinweis hingegen unklar oder missverständlich, löst dies keine Prüfungs- und Vorsorgepflicht der Videoplattform aus. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hat entschieden, dass YouTube für fremde Urheberrechtsverletzungen nur dann haftet, wenn […]
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