Ein Verkäufer von medizinischen Sportgeräten bewarb sein Produkt als Innovation im Bereich der Körperformung, mit dem man in kürzester Zeit zu beeindruckenden Ergebnissen komme – ganz ohne Sport. Ein Wirtschaftsverband, mahnte den Verkäufer deshalb ab und forderte die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Nachdem der Werbende sich weigerte, eine solche Erklärung […]
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