Muss das Land NRW die Einsatzvorschriften für die neuen Elektroschocker offenlegen oder würde damit die Einsatztaktik und dadurch sogar die öffentliche Sicherheit gefährdet werden? Dieser Frage ging nun das VG Düsseldorf nach. Ein Softwareentwickler hatte auf Offenlegung geklagt, nachdem dieser einen Fernsehbeitrag über einen umstrittenen Tasereinsatz in Dortmund gesehen hatte. […]
Der Beitrag Privatperson klagt gegen das Land NRW: Müssen die Vorschriften für Tasereinsätze offengelegt werden? erschien zuerst auf WBS.LEGAL.