Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich heute der Entscheidung des OLG Köln angeschlossen und entschieden, dass Google als Suchmaschinen-Betreiber nicht dafür haftet, wenn es Webseiten anzeigt, die die Persönlichkeitsrechte von Dritten verletzten. Google muss erst reagieren, wenn es durch einen konkreten Hinweis von einer offensichtlichen und auf den ersten Blick klar erkennbaren Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts […]
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