Das LG Baden-Baden musste sich mit der Frage beschäftigen, welche Ansprüche einer Kundin zustehen, die unerlaubt über ihren Instagram-Kanal von einer Mitarbeiterin eines Unternehmens angeschrieben wurde, nachdem sie diesem im Rahmen eines Kaufvertrages ihre Kontaktdaten mitteilte – ein kurioses Urteil, welches das Auskunftsrecht nach der DSGVO weiter schärft. Eine Kundin […]
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