In dem Vorgang steckt eigentlich nichts Skandalöses: Jedes Jahr muss die jeweils amtierende Bundesregierung die sogenannten Rechengrößen der Sozialversicherung festlegen. Dazu gehören beispielsweise die Beitragsbemessungsgrenzen, die vorgeben, bis zu welcher Einkommensgrenze Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung und die gesetzliche Rentenversicherung erhoben werden. Für das Einkommen, das oberhalb dieser Grenzen liegt, fallen keine Sozialabgaben […]

