1. Rügen wegen Vorverurteilung und Verstößen gegen den Opferschutz (presserat.de) Der Deutsche Presserat hat in seiner vergangenen Sitzung insgesamt 16 Rügen ausgesprochen. Einige der Rügen betrafen Vorverurteilungen, Verstöße gegen den Opferschutz und die journalistische Sorgfaltspflicht. So erhielt die Bild.de-Redaktion eine Rüge, weil sie einem Beschuldigten im Zusammenhang mit einem Kinderporno-Vorwurf nicht ausreichend Gelegenheit zur Stellungnahme […]