Ein Amazon-Betriebsrat traf während seiner Arbeitszeit zwei SPD-Politiker, ohne vorher Amazon zu informieren. Der Arbeitgeber sah darin einen Arbeitszeitbetrug und kündigten den Mitarbeiter fristlos. Das ArbG Verden entschied, dass die Kündigung rechtmäßig erfolgte. Das Arbeitsgericht (ArbG) Verden wies die Klage eines Betriebsrates wegen seiner Kündigung mit Urteil vom 19.09.2023 ab. […]
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