Ein Oberstudiendirektor wurde wegen mehrfach unangemessenen und gegenüber Schülerinnen sexistischen Äußerungen in das Amt eines Studiendirektors zurückgestuft. Das OVG Koblenz entschied, dass es dem Land nicht zuzumuten sei, den Schulleiter im Statusamt eines Oberstudiendirektors zu belassen. Der Beamte arbeitete als Oberstudiendirektor und leitete ein staatliches Kolleg. Ihm wurde vorgeworfen, sich […]
Der Beitrag Sexistische Äußerungen und andere Verfehlungen: Zweithöchste Disziplinarmaßnahme für Schulleiter erschien zuerst auf WBS.LEGAL.

