Vom Wasserlassen unter freiem Himmel im Allgemeinen und dem Pinkeln in die Ostsee im Besonderen
Aktuelles aus der Rechtsprechung. Die „H.-Stadt L“ hat einem Mann ein Bußgeld von 60 Euro aufgebrummt, weil er mit dem Rücken zum Strand in die Ostsee gepinkelt habe. Zwar erfährt man nicht, wer oder was die „H.-Stadt L“ ist, aber es gibt eben auch nur eine „H.-Stadt L“, und örtlich zuständig war das Amtsgericht Lübeck. […]